Rechtsprechung
KG, 16.08.1988 - 1 W 6463/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,13272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1989, 98
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 07.05.2002 - 3Z BR 55/02
Kosten bei identitätswahrendem Formwechsel - Umwandlung von GbR in KG bei …
Würde diese Rechtsauffassung allerdings zum Ansatz von Gebühren führen, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, so sind diese Gebühren nach § 16 KostO nicht zu erheben (BayObLGZ 1979, 176/181; BayObLG NJW-RR 1998, 1565 und 1566; KG Rpfleger 1989, 98).Deshalb wurde der Anfall einer vollen Gebühr angenommen, als die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft unter Wegfall eines Gesellschafters als GbR eingetragen wurden (vgl. KG Rpfleger 1989, 98/99), ebenso als eine GbR nach Eintritt eines weiteren Gesellschafters und anschließender Umwandlung unmittelbar als OHG eingetragen wurde (OLG Düsseldorf VersR 1978, 45 - Volltext in juris).
- KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
Grundbuchberichtigungsverfahren nach Kündigung einer Zwei-Mann-BGB-Gesellschaft: …
Es kann dahinstehen, ob die Berichtigung durch Rötung eines ausgeschiedenen Gesellschafters als sonstige Eintragung i.S.v. § 67 KostO zu bewerten ist, wenn das Eigentum weiterhin der Gesamthand zusteht (vgl. dazu verneinend Senat, Rpfleger 1989, 98, 99; bejahend BayObLGZ 1993, 314, OLG Hamm, Rpfleger 1998, 306; OLG Oldenburg, MDR 1998, 990; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 728). - BayObLG, 06.05.1998 - 3Z BR 421/97
Kostenrechtliche Bewertung einer Grundbucheintragung
Würde diese Rechtsauffassung allerdings zum Ansatz von Gebühren führen, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, so sind diese Gebühren nach § 16 KostO nicht zu erheben (BayObLGZ 1979, 176/181; vgl. auch BayObLG JurBüro 1983, 427 f. und 1996, 265; KG Rpfleger 1989, 98; SchlHOLG JurBüro 1991, 1363/1364; a.A. Korintenberg § 60 Rn.4 und Lappe in KostRsp. § 60 KostO Nr. 79). - BayObLG, 25.06.1998 - 3Z BR 136/98
Kostenrechtliche Bewertung einer Grundbucheintragung
Würde diese Rechtsauffassung allerdings zum Ansatz von Gebühren führen, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, so sind diese Gebühren nach § 16 KostO nicht zu erheben (BayObLGZ 1979, 176/181; vgl. auch BayObLG JurBüro 1983, 427 f. und 1996, 265; KG Rpfleger 1989, 98; SchlHOLG JurBüro 1991, 1363/1364;… a. A. Korintenberg § 60 Rn. 4 und Lappe in KostRsp. § 60 KostO Nr. 79).